Sprungziele
Seiteninhalt

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) i. V. mit § 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S 252) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt vom 22.03.2007 folgende Stadtverordnung erlassen: 

§ 1

Die Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen der Stadt Glückstadt  vom 21.12.1988 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Glückstadt, den 02.04.2007

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Gerhard Blasberg

Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 11.04.2007